Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
Loeffler & Loeffler GmbH Beratung und Bildung
Friedrich-Engels-Str. 28
09337 Hohenstein-Ernstthal
§1 Allgemeines
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge mit der Loeffler & Loeffler GmbH Beratung und Bildung, insbesondere für folgende Dienstleistungen:
Umfassende Beratung und Bildung von Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen durch Konzeption und Erbringung von Schulungsleistungen:
Durchführung von Sprachkursen in der Erwachsenenbildung
Abnahme von Sprachzertifikaten
Erbringung von Dienstleistungen bzw. Erteilung von Unterricht im Geschäftsfeld der Kommunikation
Betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen im Zusammenhang mit
Unternehmer-, Geschäftsführer- und Vertriebscoaching
Mentoring
Strukturierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen
Einführung und Umsetzung von Qualitätssicherungsprogrammen
Vor- und Nachbereitung von Auditierungen
Organisatorische Begleitung von IT- Projekten, Nachfolgeregelungen und Unternehmen mit Sanierungsbedarf.
2. Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur dann Anwendung, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
§2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
1. Gegenstand des Auftrags ist die im jeweiligen Einzelvertrag vereinbarte Beratungs- oder Bildungstätigkeit.
2. Vom Auftraggeber und von Dritten zur Verfügung gestellte Daten und Zahlen werden nicht auf Richtigkeit, sondern nur auf Plausibilität geprüft.
3. Die Leistung des Vertrages gilt als erbracht, wenn das im Einzelvertrag vereinbarte Ziel oder Teilziel erreicht wurde. Unerheblich hierbei ist, ob und wann mögliche Empfehlungen der Loeffler & Loeffler GmbH seitens des Auftraggebers umgesetzt werden.
4. Im Falle eines Bildungsauftrages wird dem Auftraggeber auf Verlangen eine Teilnahmebestätigung über Umfang und Inhalt der Bildungsmaßnahme ausgestellt.
§3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Beratung: Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Berater vollumfänglich zu unterstützen und insbesondere alle zur Durchführung des Auftrages notwendigen Voraussetzungen zu beschaffen und dem Berater sämtliche relevanten Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber wird dem Berater auf dessen Verlangen hin die Richtigkeit und Vollständigkeit der überlassenen Unterlagen schriftlich bestätigen.
2. Bildung: Werden dem Auftraggeber Lehrunterlagen durch die Loeffler & Loeffler GmbH zur Verfügung gestellt, so ist der Auftraggeber bzw. der Teilnehmer der Maßnahme verpflichtet, diese Materialien sorgsam zu behandeln und nur für die Belange der Bildungsmaßnahme zu nutzen. Eine Nutzung/Weitergabe der Lehrmaterialien an Dritte ist untersagt.
2.1. Zur Verfügung gestellte Lehrmaterialien sind spätestens mit Ende der Bildungsmaßnahme an die Loeffler & Loeffler GmbHzurückzugeben. Sollte die Rückgabe nicht innerhalb von 2 Wochen nach Ende der Bildungsmaßnahme erfolgen, so behält sich die Loeffler & Loeffler GmbH das Recht vor, diese Lehrunterlagen dem Kunden in Rechnung zu stellen.
2.2. Das Vervielfältigen, Verbreiten oder Veröffentlichen von Druckerzeugnissen oder ähnlichen Werken der Loeffler & Loeffler GmbH ist nur nach deren vorheriger schriftlicher Genehmigung zulässig. Weiterhin ist darauf hingewiesen, dass auch Werke Dritter (Druckerzeugnisse, Computerprogramme etc.), die innerhalb der Bildungsmaßnahme zur Verfügung gestellt werden, dem Urheberrecht und anderen Schutzrechten unterliegen und nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften genutzt werden dürfen und dass insbesondere eine Vervielfältigung und Verbreitung untersagt ist. Der Kunde stellt die Loeffler & Loeffler GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegenüber der Loeffler & Loeffler GmbH geltend gemacht werden und auf einer Verletzung von Schutzrechten Dritter (insbesondere Urheberrechtschutzvorschriften) durch den Kunden/Teilnehmer beruhen.
2.3. Soweit der Teilnehmer seine Verpflichtungen aus §3 Absatz 2. und Absatz 2.1. vorsätzlich oder fahrlässig verletzt oder eine vorsätzliche oder fahrlässige Rechtsverletzung aus §3 Absatz 2. und Absatz 2.2. auf einer in der Sphäre des Kunden liegenden Ursache beruht, ist der Kunde verpflichtet, der Loeffler & Loeffler GmbH den daraus erwachsenden Schaden zu ersetzen.
2.4. Soweit Lehrunterlagen durch die Loeffler & Loeffler GmbH an den Kunden übereignet werden sollen, so behält sich die Loeffler & Loeffler GmbH das Eigentum an den gelieferten Lehrunterlagen bis zur vollständigen Bezahlung vor. Soweit der Preis dieser Lehrunterlagen in der Lehrgangsgebühr enthalten ist, so behält sich die Loeffler & Loeffler GmbH das Eigentum an den gelieferten Lehrunterlagen bis zur vollständigen Zahlung der gesamten Lehrgangsgebühr vor.
§4 Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung
1. Sollte der Auftraggeber mit der Annahme der Dienstleistung durch die Loeffler & Loeffler GmbH in Verzug kommen oder eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung unterlassen, so ist die Loeffler & Loeffler GmbH zur fristlosen Kündigung berechtigt. Die Ausübung dieses Kündigungsrechtes hat keine Auswirkungen auf Ansprüche der Loeffler & Loeffler GmbH auf Ersatz des durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens bzw. den Ersatz notwendiger Mehraufwendungen.
§5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Die Vergütung der Leistung ist im Vertrag geregelt. Die Vergütungspflicht des Auftraggebers besteht unabhängig davon, ob der Auftraggeber die im Vertrag vereinbarte Leistung auch tatsächlich in Anspruch nimmt.
2. Sofern nicht im Vertrag anders geregelt, sind alle Forderungen sofort nach Rechnungsdatum fällig und ohne Abzüge zahlbar. Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, die auf den Rechnungen ausgewiesen wird.
3. Soweit bezüglich eines Dienstleistungspreises eine Zahlung in mehreren Raten nach bestimmten Zeitabschnitten vertraglich vereinbart wurde, so wird entgegen der vereinbarten Zeitabschnitte der Gesamtpreis sofort vollumfänglich fällig, wenn der Auftraggeber mit zwei Zahlungsverpflichtungen in Folge ganz oder teilweise in Verzug gekommen ist.
4. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist die Loeffler & Loeffler GmbH berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr neun (9) Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Basiszinssatz verändert sich jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. Weist die Loeffler & Loeffler GmbH einen höheren Verzugsschaden nach, so kann sie diesen geltend machen. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs ein geringerer Schaden entstanden ist.
5. Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch. Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Loeffler & Loeffler GmbH ist nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§6 Verhinderung und Ausfall
1. Der Auftraggeber kann jederzeit vor Beginn vereinbarter Veranstaltungen (Workshops, Coaching, Videokonferenz, Schulungen, Moderation, Zertifizierung etc.) diese Termine in Textform per Brief oder Email absagen. Es fallen hierbei aber Stornogebühren von bis zu 100% des vereinbarten Honorars an. Die Höhe der Stornogebühren richtet sich danach, wie kurzfristig die Absage erfolgt. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung folgender Stornokosten:
a) Absage bis zu 2 Wochen vor dem Termin – keine Stornogebühr
b) Absage bis zu einer Woche vor dem Termin: 50% der vereinbarten Vergütung
c) Absage bis 48 Stunden vor dem Termin: 75% der vereinbarten Vergütung
d) Absage innerhalb 48 Stunden vor dem Termin: 100% der vereinbarten Vergütung.
2. Der Auftraggeber kann im Falle von Bildungsmaßnahmen auch Ersatzteilnehmer benennen.
3. Abweichende, kundenspezifische Regelungen sind schriftlich im Vertrag zu definieren.
§7 Haftung
1. Die Loeffler & Loeffler GmbH haftet dem Auftraggeber, gleich aus welchem Rechtsgrund, für von ihr und/oder von ihr zur Leistungserfüllung beauftragten Dritten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
2. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit übernimmt die Loeffler & Loeffler GmbH für von ihr und/oder Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für vertragstypische vorhersehbare Schäden sowie im Falle der schuldhaften Verursachung von Körperschäden.
Im Übrigen wird die Haftung ausgeschlossen.
3. Die Haftung der Loeffler & Loeffler GmbH für Schäden aus etwa fehlerhafter Beratung beschränkt sich, soweit der Loeffler & Loeffler GmbH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, auf die Höhe des im Vertrag geregelten Gesamtpreises bzw. -Honorars, soweit dies gesetzlich möglich ist.
4. Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen die Loeffler & Loeffler GmbH verjähren in 12 Monaten nach Abschluss des jeweiligen Vertrages. Dieser Regelung unterfallen nicht die gesetzlichen Schadensersatzansprüche bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, deren Verjährung sich nach den gesetzlichen Vorgaben richtet.
§8 Treuepflicht
1. Beide Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich gegenseitig unverzüglich über sämtliche Umstände, die im Verlauf der Vertragserfüllung entstehen und die Bearbeitung/Leistungserbringung beeinflussen könnten.
2. Die Parteien verpflichten sich, innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit keine Mitarbeiter der jeweiligen anderen Partei abzuwerben bzw. bei sich zu beschäftigen. Unter diese Verpflichtung fallen auch freiberufliche bzw. selbständige Tätigkeiten.
§9 Aufbewahrung von Unterlagen und Daten
1. Die Parteien haben nach Beendigung des Auftrages bzw. erfolgter Erfüllung des Vertrages das Recht, die jeweils erhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurückzugeben oder aber diese zu vernichten. Handelt es sich dabei um Originale der Unterlagen, so ist vor der Vernichtung zwingend das schriftliche Einverständnis der anderen Partei einzuholen.
§10 Datenschutz und Schweigepflicht
1. Die Loeffler & Loeffler GmbH verpflichtet sich zur Wahrung sämtlicher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers und zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung durch den Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber befugt die Loeffler & Loeffler GmbH, die ihr im Rahmen der Zweckbestimmung des erteilten Auftrages anvertrauten, personenbezogenen Daten unter strikter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Eine ausführliche Datenschutzrichtlinie der Loeffler & Loeffler GmbH liegt gesondert vor.
§11 Schutz des geistigen Eigentums der Loeffler & Loeffler GmbH
1. Sämtliche durch die Loeffler & Loeffler GmbH erstellten Unterlagen sind und bleiben geistiges Eigentum des Unternehmens und dürfen seitens des Auftraggebers nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden und nur mit schriftlicher Zustimmung in Textform durch die Loeffler & Loeffler GmbH an Dritte herausgegeben oder publiziert werden.
2. Möchte der Auftraggeber die Ergebnisse der vertraglich erbrachten Dienstleistungen auch für verbundene Unternehmen nutzen, so benötigt er auch hierfür vorab die ausdrückliche und schriftliche Zustimmung in Textform der Loeffler & Loeffler GmbH.
3. Sind Arbeitsergebnisse der Loeffler & Loeffler GmbH urheberrechtsfähig, bleibt die Loeffler & Loeffler GmbH Urheber. In diesem Fall erhält der Auftraggeber ein durch die vorgenannten Bestimmungen eingeschränktes, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränktes, unwiderrufliches, ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
§12 Vertragsstrafen
1. Regelungen zu Vertragsstrafen werden in den jeweiligen Einzelverträgen vereinbart.
§13 Kündigung
1. Regelungen zu Kündigungen von geschlossenen Verträgen werden grundsätzlich in den Einzelverträgen vereinbart. Weist ein geschlossener Vertrag keine Kündigungsregeln aus, so gilt ein Kündigungsrecht aus außerordentlichem Grund wie grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragsbruch als vereinbart. Ein grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragsbruch liegt vor, wenn eine der beiden Parteien schuldhaft zu den vereinbarten Terminen nicht erscheint und somit das im Vertrag vereinbarte Ziel oder Teilziel nicht erreicht werden kann.
2. Ist der Auftraggeber Verbraucher, so ist er berechtigt, sich durch Widerruf vom Vertrag zu lösen. Dieser Widerruf bedarf keiner Begründung und ist spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich zu erklären. Das Widerrufsrecht erlischt, sobald die Erfüllung des Vertrages durch die Loeffler & Loeffler GmbH begonnen hat.
§14 Schlussbestimmungen
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der Textform und müssen als solche gekennzeichnet sein. Eine stillschweigende Änderung des Auftrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Sind oder werden Bestandteile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Für diesen Fall ist zwischen den Vertragsparteien eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Ebenso ist zu verfahren, falls der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsklausel zu schließen ist.
4. Gerichtsstand ist Hohenstein-Ernstthal, soweit der Vertragspartner Kaufmann ist oder keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Wirksamwerden dieser Bedingungen ins Ausland verlegt hat oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Stand: Oktober 2020